Status-Report 52

Reduziertes Infektionsrisiko soll Öffnungsoptionen ermöglichen

Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. hat den Status-Report 52 „Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg“ veröffentlicht. Er setzt sich dafür ein, dass im Lockdown Öffnungsoptionen ermöglicht werden, wenn Betreiber nachweisen, dass sie die notwendigen Anforderungen zur Verringerung des Infektionsrisikos einhalten – analog zu den Lockerungen, die in vielen Städten beispielsweise beim Dieselfahrverbot gelten, wenn das Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Aus Sicht des FGK sollte Betreibern das Öffnen dann wieder erlaubt werden, wenn sie nachweisen, dass ihre Organisation und Technik geeignet sind, das Infektionsrisiko gering zu halten. Der Status-Report 52 schlägt Regeln für ein vereinfachtes Nachweisverfahren auf Basis europäischer Normen vor. Wie die AHA-Maßnahmen kann auch dieser Vorschlag keinen absoluten Schutz bieten. Dennoch: Das Ziel ist möglichst großer Nutzen bei noch vertretbarem Aufwand. Ein Flyer fasst den Grundgedanken zusammen: Statt Lockdown für alle sollte es Öffnungsoptionen geben, wenn die Anforderungen erfüllt sind.

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