Förder­ungen

Förder­ungen

  • Bundesförderung für
    effiziente Gebäude (BEG)
  • Kommunalrichtlinie

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude sieht eine finanzielle Unterstützung sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Gebäude mit Effizienzhausstandard vor. Zum 1. Januar 2021 ist die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA gestartet. Sie hat die entsprechende Förderung des Marktanreizprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) und der der Heizungsoptimierung (HZO) abgelöst.

Die Kreditförderung der KfW sowie die BEG für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG) werden seit dem 1. Juli 2021 angeboten.

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen unter anderem Einbau, Austausch und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- bzw. Kälterückgewinnung sowie Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden.

Hier informiert das BMWK über die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sieht unter anderem eine Förderung für die Sanierung und Nachrüstung raumlufttechnischer Anlagen in Nichtwohngebäuden vor. Förderfähige Anlagenkomponenten sind Raumlufttechnische Geräte mit Wärmerückgewinnung, Zu- und Abluftsysteme bestehend aus einem Luftleitungsnetz einschließlich deren Einbauten sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. 

Da Förderprogramme permanent kurzfristigen Änderungen unterliegen, sind aktuelle und vollständige Detailinformationen über die Förderbedingungen und Konditionen direkt bei den jeweiligen Trägern zu erfragen.

  • Bundesförderung für
    effiziente Gebäude (BEG)
  • Kommunalrichtlinie

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude sieht eine finanzielle Unterstützung sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Gebäude mit Effizienzhausstandard vor. Zum 1. Januar 2021 ist die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA gestartet. Sie hat die entsprechende Förderung des Marktanreizprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) und der der Heizungsoptimierung (HZO) abgelöst.

Die Kreditförderung der KfW sowie die BEG für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG) werden seit dem 1. Juli 2021 angeboten.

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen unter anderem Einbau, Austausch und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- bzw. Kälterückgewinnung sowie Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden.

Hier informiert das BMWi über die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sieht unter anderem eine Förderung für die Sanierung und Nachrüstung raumlufttechnischer Anlagen in Nichtwohngebäuden vor. Förderfähige Anlagenkomponenten sind Raumlufttechnische Geräte mit Wärmerückgewinnung, Zu- und Abluftsysteme bestehend aus einem Luftleitungsnetz einschließlich deren Einbauten sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. 

Da Förderprogramme permanent kurzfristigen Änderungen unterliegen, sind aktuelle und vollständige Detailinformationen über die Förderbedingungen und Konditionen direkt bei den jeweiligen Trägern zu erfragen.

Kontakt


Fachverband Gebäude-Klima e. V.

Danziger Str. 20

74321 Bietigheim-Bissingen

 

Tel. +49 7142 788899-0

Fax +49 7142 788899-19

www.fgk.de  I  info@fgk.de

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